Über das Elternwahlrecht, das gestern von der Bürgerschaft beschlossen worden ist, kann man in den Medien Unterschiedliches lesen und hören.
Version 1: Für Kinder, die ohne Gymnasialempfehlung aufs Gymnasium geschickt werden, gilt die 7. Klasse als Probejahr.
Version 2: Für alle GymnasiastInnen gilt die 7. Klasse als Probejahr.
Ein Blick in Drucksache 19/5500 der Hamburgischen Bürgerschaft ("Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes") schafft Klarheit - Version 2 ist richtig: "Am Ende der 7. Klasse des Gymnasiums soll dann – entsprechend der bisherigen Praxis am Ende der 6. Klasse – die Zeugniskonferenz über den Verbleib auf dem Gymnasium entscheiden. Die Entscheidung erfolgt ohne Unterschied zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Gymnasialempfehlung." Vollständiger Gesetzestext hier.