03.03.2010
Schulgesetz geändert
Auf Antrag des Senats und mit Zustimmung aller Bürgerschaftsfraktionen ist heute das Hamburger Schulgesetz geändert worden. Freuen können wir uns über die Senkung der Klassenfrequenz in der Primarschule (höchstens 23 statt 25 Kinder pro Klasse, in Brennpunkten sogar nur 19) und die Streichung des Büchergelds. Problematisch ist das neu eingeführte Elternwahlrecht: Eltern dürfen ihre Kinder auch ohne Empfehlung der Primarschule aufs Gymnasium schicken, das Gymnasium darf sie aber nach einem Probejahr abschulen. Am wichtigsten ist wohl, dass dieser Kompromiss für Einigkeit in den Reihen der Schulreform-Befürworter sorgt, - eine wichtige Voraussetzung für die (wohl) bevorstehende Volksabstimmung.